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Nicht alle Emissionsgutschriften sind gleich. UNIDROIT Update, Studie zur Rechtsnatur.

Datum:

Heute ist Mittwoch, der 24. April 2024.

Die 2. Sitzung der Arbeitsgruppe zur rechtlichen Natur freiwilliger CO22-Gutschriften, die am vergangenen Montag, dem XNUMX. April, bei UNIDROIT in Rom begann, endet heute.

Während wir auf Updates warten, erfahren Sie hier, was wir bisher wissen. Und es ist großartig.

Wie wir seit Anfang 2023 berichten, hat das Internationale Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts („UNIDROIT“) in Zusammenarbeit mit der Weltbankgruppe ein Projekt zur Analyse der rechtlichen Natur freiwilliger Emissionsgutschriften durchgeführt.

Diese Initiative ist für Aspekte des internationalen Handelsrechts äußerst wichtig. Aus diesem Grund ist das Interesse nicht auf die in den oben genannten Artikeln genannten Parteien beschränkt.

Auch UNCITRAL – Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht – ist sehr interessiert. UNCITRAL spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung grenzüberschreitender Rechtsrahmen zur Erleichterung des internationalen Handels und von Investitionen.

Vor einigen Wochen erstellten UNIDROIT und UNCITRAL eine gemeinsame Studie über die rechtliche Natur verifizierter CO2-Gutschriften, die von unabhängigen CO2-Standardsettern ausgegeben wurden.

Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie einige nominierte Experten waren zur Teilnahme eingeladen. Hier die Liste der Eingaben mit Stand März 2024: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Kanada, China, Elfenbeinküste, Kroatien, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Guyana, Irland, Israel, Japan, Kasachstan , Malaysia, Mexiko, Myanmar, Norwegen, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Russische Föderation, Singapur, Slowenien, Sri Lanka, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Vereinigte Staaten.

Wie Sie in dieser Studie lesen werden, wurde anstelle von „freiwillige CO1-Gutschriften“ der Ausdruck „verifizierte COXNUMX-Gutschriften, die von unabhängigen Kohlenstoffstandardgebern ausgegeben wurden“ verwendet. Es wurde argumentiert, dass es dem ersten Ausdruck an Präzision mangele und dass das Wort „freiwillig“ „zu Verwirrung führen und irreführend sein könnte“.

Das Gleiche gilt für „Emissionsgutschriften“. Nicht alle Emissionsgutschriften sind gleich. Diejenigen, die von einer vertrauenswürdigen unabhängigen dritten Stelle ordnungsgemäß überprüft wurden, werden als „verifizierte CO2-Gutschriften“ bezeichnet. Das bedeutet, dass die für den Verifizierungsprozess zuständige Stelle nicht dieselbe ist, die das Klimaschutzprojekt selbst durchführt und auch nicht diejenige ist, die die Gutschriften ausstellt. (*)

Hier einige Beispiele aktueller rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit – freiwilligen, verifizierten – Emissionsgutschriften:

  • Bündel vertraglicher Rechte

  • Immaterielle Eigenschaft

  • Digitale Vermögenswerte

  • Rechtliche Implikationen der Wahl einer Charakterisierung

Klicken Sie unten, um die gemeinsame Studie von UNIDROIT und UNCITRAL herunterzuladen.

Gemeinsame Studie zur Rechtsnatur verifizierter Emissionsgutschriften, die von Independent Carbon St. ausgestellt wurden

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Herunterladen • 798 KB

Das 45-seitige Dokument ist eine absolut großartige Referenz für diejenigen, die daran interessiert sind, das Richtige in Bezug auf Emissionsgutschriften zu tun, insbesondere auf den freiwilligen Märkten.

„Die rechtliche Natur freiwilliger CO2-Gutschriften bestimmt Themen wie die Registrierung, Ausgabe, Übertragung und Stilllegung der Gutschriften und hat Auswirkungen auf umfassendere Überlegungen wie Besicherung und Insolvenz.“ Eine größere Klarheit über die rechtliche Natur freiwilliger Emissionsgutschriften würde erheblich zur Entwicklung eines effizienten und robusteren globalen freiwilligen Kohlenstoffmarktes beitragen.“

(*) Carbon Credit Markets arbeitet an Produkten und Dienstleistungen zur Unterstützung der Integritätsbewertung von Emissionsgutschriften, sowohl im technischen als auch im NBS-Bereich. In den kommenden Monaten wird ein Marktplatz mit Lösungen zur Verfügung gestellt. Wenn Sie daran interessiert sind, mit uns etwas mit dem gleichen Ziel anzubieten – Due Diligence, Audit, Compliance – kontaktieren Sie uns bitte unter @ contact@damasceno.org mit dem Betreff „Integrity Marketplace“. Da wir Leser auf der ganzen Welt haben, sind alle Jurisdiktionen herzlich willkommen.

COP28-Sitzungen zu Artikel 6 stehen am 21. Dezember 12 um 2023 Uhr an. Foto von Carbon Credit Markets

COP28-Sitzungen zu Artikel 6 stehen am 21. Dezember 12 um 2023 Uhr an. Foto von Carbon Credit Markets

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